regelt die Vorbelegung für die Bietertextergänzungen im Positionslangtext.
Vorbelegung kann z. B. eine Punkte-Linie oder auch ein Text zwischen zwei einfachen Anführungszeichen sein. GAEB-Begrenzungen gelten auch für diese Zeilen. Die Punkte werden als Zeichen gezählt!
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Im GAEB-Datenaustausch wird der Text oder Raum zwischen den zwei einfachen Anführungszeichen als das 'Eingabefeld' für die Bietertextergänzung interpretiert. Wenn Sie Text davor/danach eintragen wird dieser Text in die Position geschrieben, bei der Sie die Bietertextergänzung einfügen.
Sie können den Vorbelegungstext auch in HTML formatiert eintragen, beispielsweise:
"Textergänzung='.....................'<br><b>Vom Bieter einzutragen</b>"
...erzeugt dann diesen Eintrag im Positionstext:
Für die e-Vergabe empfehlen wir als Bietertextergänzung die Verwendung von Punkt- oder Strich-Linien: '..........' oder '_______'.
In Hinweistexten sind Bietertextergänzungen unzulässig.
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