Die Meldung 09 weist auf Aufträge hin, deren Prognosewert um mehr als als 10% über der Summe des Auftragswertes liegt. Prüfen Sie, ob die Prognose zu hoch ist.
Mögliche Gründe sind:
Es gibt beauftragte Leistungen, von denen Sie wissen, dass sie gar nicht zur Ausführung kommen - die aber trotzdem noch in die Prognose einfließen. Diese Positionen können Sie in der Aufmaßprüfung auf Aufmaßprüfung abgeschlossen - Ja setzen.
Es gibt beauftragte Leistungen, die durch andere, evtl. zusätzlich beauftragte Leistungen ersetzt werden. Die zusätzlich beauftragten Leistungen können - in extremen Fällen - auch anderen Gewerken zu finden sein, wenn sich beispielsweise ein sprunghafter Bauherr nach Auftragsvergabe an den Maler (Wände streichen) eine Holzvertäfelung wünscht und damit der Wandanstrich überflüssig wird. Die Prognose für den Anstrich der Wände wäre dann ggf. zu hoch und Sie könnten den Wert in der Aufmaßprüfung berichtigen.
Es ist tatsächlich mehr verbaut worden, als beauftragt wurde (Mehrmenge oder Mengenmehrung). Bei VOB-Bauvorhaben: Eventuell kann eine Anpassung von Einheitspreisen verlangt werden.
Sie müssen von Fall zu Fall über die richtige Vorgehensweise entscheiden. Sie können beispielsweise den Prognosewert beeinflussen, indem Sie in der Aufmaßprüfung die Menge für die Prognose ändern oder die Daten im Auftrag berichtigen.