Die Prognose versucht, den höchsten zu erwartenden Wert aus den bereits erfassten Daten zu ermitteln. Für die Berechnung der prognostizierten gesamten Projektkosten werden die Daten nach Ihrer Relevanz verglichen. Es gelten folgende Regeln:
Der Wert eines Auftrages (AUF) ist eine Prognose.
Ist noch kein AUFvorhanden, zählen die Schätzpreise aus den Leistungsverzeichnissen (LV) als Prognose.
Ist noch kein LVvorhanden, zählt der Wert der Gewerkeschätzung (GWS) als Prognose.
In GWS und LV können Sie für die Projektkostenentwicklung irrelevante Leistungen kennzeichnen. Diese Werte werden dann in der Prognose ignoriert.
GWS und LV (Schätzpreise oder LV-Budget) können Sie zur Kostenvorgabe bestimmen.
Wenn Sie einen AUF los-/titelweise vergeben haben, können für die Prognose Werte aus zwei (oder mehr) Tabellen berücksichtigt sein: Für beauftragte Gliederungspunkte (Lose/Titel) stammt die Prognose aus AUF, Aufmaßprüfung (AMP) und/oder Rechnungsfreigaben (REC). Für noch nicht beauftragte Titel kann die Prognose aus LV und/oder GWS stammen. Nutzen Sie die Funktionen Neues LV aus Gewerkeschätzung und Neuer Auftrag aus Angeboten! So werden zusammengehörige LVs und Vergabe-LVs für die Ermittlung der Prognose eindeutig miteinander verbunden.
Existiert ein AUF, aber keine AMP, Teil- oder Schlussrechnung, geht der AUF in die Prognose ein.
Für die Prognose des Leistungsstandes wird mit dem bereinigten Auftragswert (AUF.Gesamt) verglichen, d. h. der Auf-/Abschlag aus den Eigenschaften: Auftrag ist bereits berücksichtigt - nicht aber die Vertragsbedingungen.
Auf-/Abschläge auf die oberste Gliederungsebene im AUF können im gewerkeorientierten Kostenstand Differenzen im Vergleich zwischen dem prognostizierten Wert eines Gewerkes und der Summe der einzelnen Titelwerte erzeugen (wenn Sie die Titelwerte im Kostenstand addieren würden).
Sind eine oder mehrere Teilrechnungen vorhanden, aber keineSchlussrechnung, werden die Werte der Tabellen AUF, AMP und REC verglichen: Der höchste dieser Werte geht in die Prognose ein. Aber: siehe 13. Status!
Ist zu einem Gewerk eine Schlussrechnung vorhanden, geht ihr Betrag netto in die Berechnung der Prognose ein. Ein höherer Wert aus der AMP wird jedoch berücksichtigt, sobald Sie nach der Schlussrechnung eine weitere Teilrechnung anlegen ('Teil-Schlussrechnung' - Sie signalisieren damit, dass dieser Auftrag noch nicht abgeschlossen ist).
Teilrechnungen, die einer Teil-Schlussrechnung folgen, werden höher bewertet als die vorhergehende Teil-Schlussrechnung, sie erhöhen also den Prognosewert, bzw. setzen die Regeln für die Ermittlung der Prognose wieder in Gang.
Den Status des Auftrags aus der Projekttabelle REC können Sie beim Aktualisierenoptionalvorrangig für die Ermittlung der Prognose berücksichtigen lassen. Die oben, in 10.-12. beschriebene Systematik der Berücksichtigung von Teil- und Schlussrechnungen können Sie damit aushebeln! Sie können beispielsweise mit dem Status Fertig in der Rechnungsfreigabe erreichen, dass der Wert der Rechnungsfreigabe als Prognose gesetzt wird, obwohl noch keine Schlussrechnung da ist - oder dass die Rechnungsfreigabe, weil Status In Bearbeitung, nur relativ mit ihrem Wert berücksichtigt wird, obwohl bereits eine oder mehrere Schlussrechnungen vorhanden sind.
Ist der Wert Betrag Netto - Eigenschaften: Rechnung - aus einer Aufmaßprüfung hervorgegangen, können untergeordnete Positionen für die Prognose einzeln dokumentiert werden. Stammt der Wert dagegen aus einer Eingabe im Dialogfeld Betrag netto (pauschale Teilrechnung ohne Aufmaßprüfung), gibt es keine Angaben zu Positionen. Um AMP-Werte ohne aufwändige Prüfung zu erhalten, können Sie aber beispielsweise in der AMP anteilig die beauftragten Mengen kopieren oder den 'Betrag Netto' prozentual im Aufmaß verteilen lassen.
In AUF/AMP wirkt die Tabellenspalte Prognosemenge direkt auf die Prognose: Die Prognosemenge wird zunächst mit dem Wert des Auftrags vorbelegt. Solange Sie nicht manuelle Eingaben in der Spalte Prognosemenge [AMP] vornehmen, gelten die allgemein hier beschriebenen Regeln für die Ermittlung der Gesamt-Projektkosten-Prognose. Sobald Sie die Prognose manuell verändern, geht dieser Wert ein. Sobald in der Aufmaßprüfung ein höherer Wert als die manuelle Prognose erreicht wird, greifen wieder die 'normalen' Automatismen: die Prognosemenge wird automatisch angepasst, an den höheren Aufmaßprüfungs- oder Auftragswert.
Wenn Sie bei einer Position in der Aufmaßprüfung 0 (Null) für die Menge in Aufmaß und Prognose eintragen, wird ein vorhandener Auftragswert ignoriert, die Prognose ist gleich 0,00 (entgegen der Regel 9!). Erst wenn Sie bei einer nachfolgenden Rechnung einen Wert in der Aufmaßprüfung eintragen, geht dieser in die Prognose ein, bzw. die Regeln für die Ermittlung der Prognose werden dadurch wieder aktiviert.
Nachtragsrechnungen, Regierechnungen und pauschale Rechnungsfreigaben können Differenzen im Vergleich zwischen Aufmaßprüfung und Rechnungen verursachen. Achtung: Nachtrags- und Regierechnungen ohneAufmaßprüfungerhöhen die Prognose - zusätzlich zum Auftragswert! - und gehen in die Abweichung ein. Pauschale Rechnungsfreigaben (die 'klassischen' Abschlagszahlungen ohne Aufmaßprüfung!) erhöhen die Prognose nur, wenn dadurch der (Gesamt-)Wert höher ist, als der Auftragswert.
Bei Schlussrechnungen werden manuelle Prognosen aus der Aufmaßprüfung ignoriert. Diese werden nur in Teilrechnungen berücksichtigt. Dies gilt auch für Nachträge, welche Nur in der Prognose wirksam sind.