Auszahlungsbetrag festlegen

Freigabebetrag

Der Freigabebetrag für die Rechnung ergibt sich aus Brutto nach Abzügen abzüglich erfolgte Zahlungen und abzüglich Sicherheit.
Erfolgte Zahlungen werden nur dann abgezogen, wenn die Option erfolgte Zahlungen abziehen Checkbox - aktiv aktiv ist.

Durch Änderungen bei Rundung/Korrektur oder Auszahlungsbetrag in vorangegangenen Rechnungen ändern sich auch die erfolgten Zahlungen und damit auch der Freigabebetrag in nachfolgenden Rechnungen.

Rundung/ Korrektur

Als Rundung/Korrektur können Sie einen pauschalen Wert eingeben (kein Minuszeichen), der vom Freigabebetrag abgezogen wird. Das Ergebnis dieser Subtraktion wird als Auszahlungsbetrag angezeigt. Das Feld ist als 'Abzug' definiert, die Eingabe eines Minuszeichens führt dazu, dass der Wert zum Freigabebetrag addiert wird und damit den Auszahlungsbetrag erhöht.

Mit Rundung/Korrektur erzeugen Sie beispielsweise einen 'glatten' Auszahlungsbetrag oder reagieren auf nachträgliche Zahlungskürzungen durch den Bauherrn. Das Feld bleibt auch dann bearbeitbar, wenn Sie bereits eine weitere (Teil-)Rechnung angelegt haben.

Nachträgliche Änderungen in Rundung/Korrektur wirken sich bei nachfolgenden Rechnungen aus. Es ändern sich auch dort erfolgte Zahlungen, Freigabebetrag und Auszahlungsbetrag.

Wenn Sie beispielsweise den Fall haben, dass Sie erst nach Anlegen der 4. Teilrechnung (TR) erfahren, dass der Bauherr in der 1.TR, sagen wir 100 EUR weniger gezahlt hat, können Sie...

  • Rundung/Korrektur in der 1. TR nachtragen.

    Achtung: Sie müssen diese 100 EUR dann ggf. auch bei der 2. und 3. TR nachtragen im Feld Rundung/Korrektur (wenn diese beiden so beglichen wurden, wie freigegeben … ohne die 100 EUR schon zu 'kennen'), und in der 4. TR sind diese 100 EUR dann eben auch wieder 'offen zur Zahlung'.

  • Rundung/Korrektur erst bei der aktuellen (4.) Teilrechnung eintragen und kommentieren entsprechend.

Wir empfehlen generell, solche Korrekturen zu kommentieren!

  • Registerkarte Kommentar zur Rechnung
  • Anhänge | Erstellen und bearbeiten

Anhänge sind ORCA AVA-intern und erscheinen nicht auf den Layouts der Zahlungsfreigaben (eignen sich also für Ihre eigenen Notizen), während der Kommentar mit ausgegeben wird.

Auszahlungsbetrag

Der Auszahlungsbetrag ist das Ergebnis der Subtraktion Freigabebetrag abzüglich Rundungsabzug. Alle Auszahlungsbeträge der vorangegangenen Rechnungen bilden zusammen den Wert erfolgte Zahlungen für die nächste neue Rechnung. Der Auszahlungsbetrag bleibt auch dann bearbeitbar, wenn Sie bereits eine weitere (Teil-)Rechnung angelegt haben.

Durch Änderungen des Rundungsabzuges oder des Auszahlungsbetrag in vorangegangenen Rechnungen ändern sich auch die erfolgten Zahlungen und damit auch der Freigabebetrag in nachfolgenden Rechnungen.

In der Tabelle Rechnungsfreigabe steht als zusätzliche Spalte der Wert Abgerechnet zur Verfügung, der die Summe aus bisher erfolgten Zahlungen und dem Auszahlungsbetrag der aktuell bearbeiteten Rechnung bildet - Spalteneinstellungen.

Skontofrist

Unter Skontofrist - können Sie das Enddatum für die Inanspruchnahme von Skonto eingeben.

Skonto/ Skonto%

Skonto zeigt den Betrag, der sich aus der Anwendung des Prozentsatzes Skonto % auf den Auszahlungsbetrag der Rechnung ergibt. Skonto, das Sie im Angebot eingetragen hatten, wird als Vorbelegung übernommen.

Skonto mindert nicht den Auszahlungsbetrag:

  • Die Rechnungsfreigabe bewertet, ob eine beauftragte Leistung tatsächlich erbracht wurde. Der Planer, der die Rechnungsfreigabe durchführt, wickelt aber nicht unbedingt auch den Zahlungsverkehr ab - d. h. ob Skonto tatsächlich in Anspruch genommen wurde, ist ihm nicht bekannt.
  • Skonto stellt weder eine Minderung der erbrachten Leistung, noch eine zurückbehaltene Zahlung dar, sondern ein 'Geschenk' des Auftragnehmers. D. h. würde man Skonto in den Auszahlungsbetrag einrechnen, so wäre am Ende bei der Schlussrechnung genau um diesen Betrag 'zu wenig' gezahlt worden und das Skonto würde auf diesem Weg doch noch an den Rechnungsteller bezahlt (und der hat es uns ja eigentlich 'geschenkt').

Skonto und der um das Skonto verminderte Wert werden in Zahlungsfreigaben zusammen mit dem Zahlungsziel und ggf. der fälligen Bauabzugssteuer zur Information des Zahlungspflichtigen ausgedruckt. Auch die Layouts für Rechnungslisten berücksichtigen Skonto.

TIPP

Skonto können Sie auch bei vorherigen Rechnungen im Nachhinein noch eintragen: Über Tabelle editierbar direkt in der Tabellenspalte Skonto% oder hier im Dialog.

Definitionen

Vergabehandbuch Bund VHB:
"Preisnachlässe mit Bedingungen, die vom Bieter bei Einhaltung von Zahlungsfristen angeboten werden (Skonti), ..."
Fachinformationen Bundesbau, VHB 2017 (Stand 2019) Lesefassung (zuletzt besucht am 16.04.2020)

Wikipdia:
"Der oder das Skonto (von italienisch sconto, zu scontare, „abziehen, abrechnen“) ist ein Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag (ohne Frachtkosten etc.) bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist."
https://de.wikipedia.org/wiki/Skonto

Bauabzugssteuer

Das Feld Bauabzugssteuer ist nur dann automatisch mit 15% vorbelegt, wenn keine Freistellung vorliegt. Die Vorbelegung stammt aus den Vertragsbedingungen. Die Freistellung tragen Sie beim Erfassen der Angebote im Dialog Eigenschaften: Angebot ein. Das zuständige Finanzamt des Auftragnehmers können Sie bei seinen Adressdaten eintragen.

Die Beträge, die sich bei Anwendung der Bauabzugssteuer ergeben, werden nicht bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrages berücksichtigt: Sie stellen keine Minderung der erbrachten Leistung dar und auch keine zurückbehaltene Zahlung. Würde man die Bauabzugssteuer bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrages mindernd berücksichtigen, so würden diese Beträge am Ende mit der Schlussrechnung bezahlt - es wäre bisher dann genau um diese Beträge 'zu wenig' gezahlt worden.

Bitte beachten Sie, dass sich die Inanspruchnahme von Skonto auch auf die Höhe der Bauabzugssteuer auswirkt, da der Gesetzestext (s.u.) vom 'Entgelt' spricht.

Kurzinfo zur Bauabzugssteuer

Grundlage für den Abzug der Bauabzugssteuer ist das 'Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe' vom 30. August 2001 (BGBl. 2001 Teil 1 Nr. 46 v. 06.09.01).

Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung (Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken) an einen Unternehmer oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Leistungsempfänger), so muss dieser Leistungsempfänger 15 % der Gegenleistung (= 'Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer', entspricht dem Auszahlungsbetrag) als Bauabzugssteuer abzuführen.

Ausnahmen:

  • Freistellungsbescheinigung liegt vor - oder
  • Der Leistungsempfänger führt nur steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG aus und die Gegenleistung beträgt im Kalenderjahr insgesamt nur 15.000 EUR - oder
  • Die Gegenleistung beträgt im Kalenderjahr insgesamt nur 5.000 EUR

Nähere Informationen bei Ihrem Finanzamt!

Im Internet ist der Gesetzestext im Bundesgesetzblatt als pdf-Datei verfügbar (zuletzt besucht: 29.03.16).
Über den Link: 'Kostenloser Bürgerzugang' können Sie zu dem oben genannten BGBl. 2001 Teil 1 Nr. 46 v. 06.09.01 navigieren oder diesem Link folgen.

Auswirkungen des Gesetzes ergeben sich beispielsweise auf die §§ 48-48d EStG und §20a der Abgabenordnung.

Zusatzinformationen
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