Freigabebetrag
Der
Erfolgte Zahlungen werden nur dann abgezogen, wenn die Option aktiv ist.
Durch Änderungen bei vorangegangenen Rechnungen ändern sich auch die erfolgten Zahlungen und damit auch der Freigabebetrag in nachfolgenden Rechnungen.
oder inRundung/ Korrektur
Als kein Minuszeichen), der vom abgezogen wird. Das Ergebnis dieser Subtraktion wird als angezeigt. Das Feld ist als 'Abzug' definiert, die Eingabe eines Minuszeichens führt dazu, dass der Wert zum Freigabebetrag addiert wird und damit den erhöht.
können Sie einen pauschalen Wert eingeben (Mit
erzeugen Sie beispielsweise einen 'glatten' oder reagieren auf nachträgliche Zahlungskürzungen durch den Bauherrn. Das Feld bleibt auch dann bearbeitbar, wenn Sie bereits eine weitere (Teil-)Rechnung angelegt haben.Nachträgliche Änderungen in nachfolgenden Rechnungen aus. Es ändern sich auch dort , und .
wirken sich beiWenn Sie beispielsweise den Fall haben, dass Sie erst nach Anlegen der 4. Teilrechnung (TR) erfahren, dass der Bauherr in der 1.TR, sagen wir 100 EUR weniger gezahlt hat, können Sie...
Achtung: Sie müssen diese 100 EUR dann ggf. auch bei der 2. und 3. TR nachtragen im Feld (wenn diese beiden so beglichen wurden, wie freigegeben … ohne die 100 EUR schon zu 'kennen'), und in der 4. TR sind diese 100 EUR dann eben auch wieder 'offen zur Zahlung'.
Wir empfehlen generell, solche Korrekturen zu kommentieren!
sind ORCA AVA-intern und erscheinen nicht auf den Layouts der Zahlungsfreigaben (eignen sich also für Ihre eigenen Notizen), während der mit ausgegeben wird.
Auszahlungsbetrag
Der
ist das Ergebnis der Subtraktion abzüglich . Alle Auszahlungsbeträge der vorangegangenen Rechnungen bilden zusammen den Wert für die nächste neue Rechnung. Der Auszahlungsbetrag bleibt auch dann bearbeitbar, wenn Sie bereits eine weitere (Teil-)Rechnung angelegt haben.Durch Änderungen des vorangegangenen Rechnungen ändern sich auch die erfolgten Zahlungen und damit auch der Freigabebetrag in nachfolgenden Rechnungen.
oder des inIn der Tabelle
steht als zusätzliche Spalte der Wert zur Verfügung, der die Summe aus bisher erfolgten Zahlungen und dem Auszahlungsbetrag der aktuell bearbeiteten Rechnung bildet - .Skontofrist
Unter
- können Sie das Enddatum für die Inanspruchnahme von Skonto eingeben.Skonto/ Skonto%
zeigt den Betrag, der sich aus der Anwendung des Prozentsatzes auf den der Rechnung ergibt. Skonto, das Sie im eingetragen hatten, wird als VorbelegungSkonto mindert nicht den Auszahlungsbetrag:
Skonto und der um das Skonto verminderte Wert werden in Zahlungsfreigaben zusammen mit dem des Zahlungspflichtigen ausgedruckt. Auch die Layouts für Rechnungslisten berücksichtigen Skonto.
und ggf. der fälligen zur InformationSkonto können Sie auch bei vorherigen Rechnungen im Nachhinein noch eintragen: Über
direkt in der Tabellenspalte oder hier im Dialog.Definitionen
Vergabehandbuch Bund VHB:
"Preisnachlässe mit Bedingungen, die vom Bieter bei Einhaltung von Zahlungsfristen angeboten werden (Skonti), ..."
Fachinformationen Bundesbau, VHB 2017 (Stand 2019) Lesefassung (zuletzt besucht am 16.04.2020)
Wikipdia:
"Der oder das Skonto (von italienisch sconto, zu scontare, „abziehen, abrechnen“) ist ein Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag (ohne Frachtkosten etc.) bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist."
https://de.wikipedia.org/wiki/Skonto
Bauabzugssteuer
Das Feld Vertragsbedingungen. Die Freistellung tragen Sie beim Erfassen der Angebote im Dialog Eigenschaften: Angebot ein. Das zuständige Finanzamt des Auftragnehmers können Sie bei seinen Adressdaten eintragen.
ist nur dann automatisch mit 15% vorbelegt, wenn keine vorliegt. Die Vorbelegung stammt aus denDie Beträge, die sich bei Anwendung der Bauabzugssteuer ergeben, werden nicht bei der Ermittlung des berücksichtigt: Sie stellen keine Minderung der erbrachten Leistung dar und auch keine zurückbehaltene Zahlung. Würde man die Bauabzugssteuer bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrages mindernd berücksichtigen, so würden diese Beträge am Ende mit der Schlussrechnung bezahlt - es wäre bisher dann genau um diese Beträge 'zu wenig' gezahlt worden.
Bitte beachten Sie, dass sich die Inanspruchnahme von
auch auf die Höhe der Bauabzugssteuer auswirkt, da der Gesetzestext (s.u.) vom 'Entgelt' spricht.Kurzinfo zur Bauabzugssteuer
Grundlage für den Abzug der Bauabzugssteuer ist das 'Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe' vom 30. August 2001 (BGBl. 2001 Teil 1 Nr. 46 v. 06.09.01).
Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung (Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken) an einen Unternehmer oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Leistungsempfänger), so muss dieser Leistungsempfänger 15 % der Gegenleistung (= 'Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer', entspricht dem Auszahlungsbetrag) als Bauabzugssteuer abzuführen.
Ausnahmen:
Nähere Informationen bei Ihrem Finanzamt!
Im Internet ist der Gesetzestext im Bundesgesetzblatt als pdf-Datei verfügbar (zuletzt besucht: 29.03.16).
Über den Link: 'Kostenloser Bürgerzugang' können Sie zu dem oben genannten BGBl. 2001 Teil 1 Nr. 46 v. 06.09.01 navigieren oder diesem Link folgen.
Auswirkungen des Gesetzes ergeben sich beispielsweise auf die §§ 48-48d EStG und §20a der Abgabenordnung.