Der Mehrwertsteuer-%-Satz wird als veränderbare Vorbelegung aus den
übernommen.ORCA AVA ist keine Buchhaltungs- oder USt-Berechnungs-Anwendung! Errechnet werden vielmehr die Projektkosten dieses Bauvorhabens. Dazu gehört generell auch - für umsatzsteuerpflichtige Leistungen - die Mehrwertsteuer.
Leistungsempfänger als Steuerschuldner
ORCA AVA berechnet in der Rechnungsfreigabe die Beträge, die für die erbrachte Leistung geschuldet werden. In Bezug auf die Mehrwertsteuer kann es sein, dass aus der Art der Leistung (Bauleistung) oder wegen besonderer Eigenschaften des Leistenden (Firma im Ausland) oder des Leistungsempfängers (erbringt selbst Bauleistungen) im 'reverse charge' Verfahren der 'Leistungsempfänger als Steuerschuldner' auftritt - §13b UStG.
Die Tatsache, dass der Leistungsempfänger die Mehrwertsteuer schuldet, verhindert ja nicht grundsätzlich das Entstehen der Umsatzsteuer - lediglich der Weg, wie diese Zahlung an das Finanzamt gelangt, ist ein anderer. Auch die Tatsache, dass ein Auftraggeber oder Leistungsempfänger diese Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen kann, ändert nichts an der Tatsache, dass die Steuer für diese Leistung entstanden ist.
Klären Sie - als rechnungsprüfender Planer - daher genau mit Ihrem Auftraggeber, wie Sie gemeinsam in solchen Fällen die Rechnungsfreigabe handhaben!