ORCA AVA unterstützt verschiedene Arten der Rechnungsfreigabe.
Teil-/Schlussrechnungs-Sequenzen mit kumulativer oder separater Rechnungsfreigabe
Bei den meisten Bauvorhaben werden Leistungen nicht erst nach ihrer kompletten Vollendung vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt, sondern es werden Teil-Lieferungen/-Leistungen und/oder pauschale Abschlagszahlungen vereinbart. Daraus resultierend erhalten Sie vom Auftragnehmer mehrere Abschlagsrechnungen oder Teilrechnungen (TR). In ORCA AVA erzeugen Sie dafür eine Sequenz von
mit abschließender .Bei Teil-/Schlussrechnungs-Sequenzen können Sie - ähnlich wie bei den Mengen der Aufmaßprüfung - entweder eine fortgeschriebene, kumulierte Rechnungsfreigabe betreiben oder Sie betrachten jede Rechnung für sich in einer separaten Rechnungsfreigabe.
Kumulative Rechnungsfreigabe |
Separate Rechnungsfreigabe |
Bei jeder neuen Teilrechnung (TR) wird immer der gesamte bisher erreichte Leistungsstand betrachtet. Entsprechend müssen alle bereits gezahlten Beträge bei jeder neuen TR und bei der Schlussrechnung (SR) angerechnet, d.h. abgezogen werden. |
Jede Rechnung weist eine bestimmte Teillieferung/-leistung, den Leistungszuwachs, oder nur einen pauschalen Betrag für eine Abschlagszahlung aus. Es wird nicht mit den jeweils vorherigen TR verrechnet. Erst bei der Schlussrechnung wird die gesamte Leistung mit allen bisherigen TR verrechnet. |
Für die beiden Methoden ist es nicht entscheidend, ob Sie den Wert für den
einer Rechnung aus einer Aufmaßprüfung ermitteln oder pauschal eingeben. Sie können auch beides kombinieren. Pauschale Beträge können Sie allerdings nicht nach Kostengruppen auswerten lassen.Beispiel 1: Kumulative Rechnungsfreigabe
In den Eigenschaft der Rechnung ist gesetzt:
Rechnung |
Betrag |
bereits bezahlt |
Auszahlungsbetrag |
1. TR |
1.000,00 EUR |
0,00 EUR |
1.000,00 EUR |
2. TR |
2.000,00 EUR |
1.000,00 EUR |
1.000,00 EUR |
3. TR |
3.000,00 EUR |
2.000,00 EUR |
1.000,00 EUR |
Schlussrechnung |
5.000,00 EUR |
3.000,00 EUR |
2.000,00 EUR |
Beispiel 2: Separate Rechnungsfreigabe
In den Eigenschaft der Rechnung ist gesetzt:
Rechnung |
Betrag |
bereits bezahlt |
Auszahlungsbetrag |
1. TR |
1.000,00 EUR |
0,00 EUR |
1.000,00 EUR |
2. TR |
1.000,00 EUR |
0,00 EUR |
1.000,00 EUR |
3. TR |
1.000,00 EUR |
0,00 EUR |
1.000,00 EUR |
Schlussrechnung |
5.000,00 EUR |
3.000,00 EUR |
2.000,00 EUR |
Einzel-Rechnungen - Regie- und Nachtragsrechnungen
Für Sonderfälle können Sie
oder als Einzel-Rechnungen anlegen. Sie unterscheiden sich nur in der Bezeichnung der Rechnungsart, nicht funktionell.
|
Jede Rechnung dokumentiert eine Teillieferung/-leistung (aus AMP übernommen) oder nur einen pauschalen Betrag für eine Abschlagszahlung. Es wird nicht mit den jeweils vorherigen Rechnungen verrechnet. Auch bei der Schlussrechnung werden die Regie-/Nachtragsrechnungen nicht verrechnet. |
Freigabe der Sicherheit
Wenn Sie mit einem Auftragnehmer einen Sicherheitseinbehalt vereinbart hatten, können Sie diesen mit einer
freigeben - sei es weil der Auftragnehmer nun eine Bürgschaft hinterlegt hat oder die geforderte Zeitdauer (z. B. Dauer der Gewährleistung) abgelaufen ist. Eine Freigabe der Sicherheit können Sie nach einer Teilrechnung oder nach einer Schlussrechnung anlegen.