Eine
beendet eine (Teil-)Rechnungs-Sequenz.In der Schlussrechnung wird der Gesamtbetrag für die geprüfte gesamte Aufmaßmenge aus der Aufmaßprüfung übernommen oder direkt eingetragen und bereits erfolgte Zahlungen (aus den TR) abgezogen.
Es können auch mehrere Schlussrechnungen zu einem Auftrag angelegt werden (Teil-Schlussrechnung). Damit können Sie auf Änderungen eingehen, die sich nach der Auftragsvergabe ergeben haben, beispielsweise in den Vertragsbedingungen oder MwSt-Satz-Änderungen.
Ein Auftrag kann auch nur mit einer Schlussrechnung abgerechnet werden - ohne vorherige Teilrechnung(en).
Sobald eine Schlussrechnung vorhanden ist, können Sie vorangegangene bearbeiten.
nur noch eingeschränktNeue Schlussrechnung anlegen
fügt eine neue (unter vorangegangenen Teilrechnungen) ein. In der Aufmaßprüfung können Sie die zugehörigen Aufmaße erfassen. In der Rechnungsfreigabe ergänzen Sie die allgemeinen Rechnungsinformationen und die Geldbeträge (Netto/Brutto/Abzüge).
Beim Anlegen der Rechnung wird der Dialog 'Betrag Netto aus Aufmaßprüfung' angezeigt - sowohl in der als auch in der . Sie wählen hier die Vorbelegung für den Wert in in der .
Für Schlussrechnungen können Sie aus der übernehmen.
nur dasTeilschlussrechnungen
Sie können auch mehrere Schlussrechnungen zu einem Auftrag anlegen (Teil-Schlussrechnungen). Damit können Sie auf Änderungen eingehen, z.B. in den
oder -Änderungen.Tragen Sie zur besseren Übersicht den Begriff Teilschlussrechnung in
als ein:Rechnungsart umwandeln: Teil- und Schlussrechnung
Sie können eine als Schlussrechnung angelegte Rechnung zu einer Teilrechnung umwandeln. Auch die letzte Teilrechnung in einer Sequenz von Teilrechnungen kann in eine Schlussrechnung umgewandelt werden.
Bei Rechnungen, bei denen eine Änderung der möglich ist, können Sie im Dialog die Belegung im Feld nachträglich ändern. Bei Rechnungen, die keine Änderung der Rechnungsart zulassen, ist das Feld Rechnungsart nach dem Anlegen der Rechnung inaktiv.
Die Anpassung der wird, falls möglich, vorgeschlagen. [1088]