Sie können in den Projekttabellen
und den angezeigten Einheitspreis mit vorhandenen prozentualen Auf-/Abschlägen zu einem neuen Einheitspreis verrechnen lassen:Die Funktion arbeitet hierarchisch, abhängig von der markierten Tabellenzeile. Alle untergeordneten Gliederungspunkte und Positionen werden berücksichtigt. Die Verrechnung der prozentualen Auf-/Abschläge beginnt bei der hierarchisch untersten Ebene (Positionen). Die Inhalte der Spalten
und werden gelöscht.Berechnungsgrundlage:
Haben Sie einen Abschlag auf Titelebene oder LV-Ebene, werden die Preise anders berechnet als auf Positionsebene oder bei Einzelpreisen.
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Abschlag |
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Menge |
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Gesamt |
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Beispiel Titelebene: |
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695.015,23 € |
- 4 % |
= |
667.214,62 € |
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Beispiel Position: |
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1,77 € |
- 4 % |
= |
1,6992 € |
*13.632,00 |
= |
23.163,49 € |
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Originalpreis (ohne Abschlag) |
24.128,64 € |
Die Preise unterscheiden sich, da die 4% auf der Titelebene anders verrechnet werden, als die 4 % auf den Einheitspreis.
Erläuterung:
Die ursprünglichen 695.015,23 € abzüglich 4 % entsprechen 667.214,62 €.
Wenn Sie die 4 % auf die Einheitspreise verrechnen, werden die Preise anders berechnet: Der ursprüngliche Preis der berechneten Position beträgt 24.128,64 €. Mit den Prozenten auf Einzelpreise ergibt sich folgende Rechnung:
(EP - 4 %) * Menge -> (1,77 € - 4 %) * 13.632 € = 23.163,49 €. Dies muss auf alle Positionen umgerechnet werden. Danach werden die Positionen zu einem Titelpreis zusammengefasst und es ergibt sich ein anderer Preis als wenn die 4 % auf den Gesamttitelpreis berechnet werden.
Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden! In der Regel entstehen Rundungsdifferenzen, wenn Sie z.B. versuchen, einen verrechneten Abschlag durch Einfügen eines neuen Aufschlags wieder auszugleichen.
Wir empfehlen vorher eine Datensicherung zu erstellen. Alternativ können Sie das Angebot oder den Auftrag kopieren oder auch per GAEB exportieren und wieder einlesen und dann mit der Kopie testen.