Auf-/Abschläge in Angeboten

Auf-/Abschläge können Sie als Eigenschaft für jede Gliederungsebene (z.B. Titel), für jede Position und auf das gesamte Angebot eingeben.

Abschläge müssen Sie mit einem vorangestellten Minuszeichen versehen!

Sie können wahlweise einen prozentualen Auf-/Abschlag % oder einen pauschalen Betrag mit der Option Checkbox - aktiv Pauschaler Auf-/Abschlag im Dialogfeld Auf-/Abschlag eintragen. In den Dialogfeldern werden die jeweils anderen Werte angezeigt - %-Satz, wenn Sie einen Betrag eingeben und umgekehrt.

Ein Pauschaler Auf-/Abschlag führt fast zwangsweise zu Rundungsdifferenzen in KG-Auswertungen und in der Abrechnung.
Auf-/Abschläge auf verschiedenen Ebenen überlagern sich! Beispiel:

Die Spalte teilbereinigt zeigt den um Auf-/Abschläge veränderten Wert Gesamt aus den untergeordneten Ebenen - für Positionen gibt es keinen 'teilbereinigten' Wert. Die Spalte Auf-/Abschlag summiert NICHT hierarchisch. Auf-/Abschlag zeigt immer den Wert dieser Tabellenzeile (Position, Titel, Angebot).
Aus der Berechnung der überlagerten Auf-/Abschläge (Differenz zwischen Wert Gesamt und Wert unbereinigt) ergibt sich ein Abschlag von € 135,50 (= 27,1 % von € 500,-). Würde man beispielsweise die %-Sätze addieren, ergäbe sich ein Abschlag von 3 x 10 = 30%, also € 150,00.

Die mitgelieferten Standard-Layouts für die Angebotsauswertung zeigen Gesamt (Aufschläge und Abschläge sind berücksichtigt) und weisen das Skonto nur informativ aus.

INFO - ÖNORM

Auf-/Abschläge werden beim Datenaustausch immer als prozentuale Auf-/Abschläge übergeben. Es kann dabei zu leichten Rundungsdifferenzen kommen.

 
Lesen Sie auch:

bullet-sqaure Unbereinigt bullet-sqaure Teilbereinigt bullet-sqaure Gesamt bullet-sqaure Auf-/Abschlag bullet-sqaure

Auf-/Abschläge und Skonto in öffentlichen Aufträgen

Zur Wertung von Auf-/Abschlägen ("Preisnachlässe ohne Bedingungen") und Skonto bei öffentlichen Aufträgen:

VHB 2017 - Stand Juli 2019

Richtlinie zu 321 (Vergabevermerk: Prüfungs- und Wertungsübersicht):

"3.1.2 Preisnachlässe
Preisnachlässe ohne Bedingungen sind bei der Prüfung und Wertung rechnerisch nur zu berücksichtigen, wenn sie im Angebotsschreiben an der dort bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Preisnachlässe mit Bedingungen, die vom Bieter bei Einhaltung von Zahlungsfristen angeboten werden (Skonti), sind bei der Wertung nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für Preisnachlässe mit anderen von den Vergabeunterlagen abweichenden Bedingungen (z. B. Verkürzung/Verlängerung von Ausführungsfristen, andere Zahlungsbedingungen)."

Quelle Vergabehandbuch Bund:
Fachinformationen Bundesbau, VHB 2017 (Stand 2019) Lesefassung (zuletzt besucht am 31.10.2023)

Zusatzinformationen
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