gilt für alle Benutzer
Die Grundeinstellungen gelten als Standardeinstellungen für das Anlegen neuer Projekte. Sie können diese Standardeinstellungen jederzeit ändern. Sie können die Standardeinstellungen für LV-Typ, Währung und Mehrwertsteuer individuell in einzelnen Projekten oder Bibliotheken anpassen.
Verfasserangaben
Die Verfasserangaben erscheinen z.B. in benutzerdefinierten Kopfzeilen von Ausgaben. Verfasserangaben können nur in lizenzierten Versionen geändert werden.
Länderspezifische Einstellungen
Wechseln Sie zwischen dem GAEB- und ÖNORM-Format als 'Standard' für den LV-Typ bei der LV-Erstellung.
In der Positionsbearbeitung gibt es bei ÖNORM mehr Funktionen im Kontextmenü.
Währung und Zweitwährung
Für neue Projekte und Positionsbibliotheken werden die hier definierten Werte für Währung, Zweitwährung und Umrechnungskurs als Vorbelegung benutzt. Die Zweitwährung und den Wechselkurs definieren Sie über die Elipsis-Schaltfläche.
Wenn Sie die Werte hier ändern, beispielsweise wegen einer gesetzlichen Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes, verändert dies nichts an bereits erfassten Daten in bestehenden Projekten und Bibliotheken.
In den
können Sie die Einstellungen für ein einzelnes Projekt abweichend von dieser allgemeinen Vorbelegung definieren. Für Bibliotheken nutzen Sie dazu dieMehrwertsteuersatz und Mehrwertsteuer
Die aufgrund des Mehrwertsteuersatzes berechnete Mehrwertsteuer ist eine relativ 'vereinfachte' Hochrechnung. Innerhalb von ORCA AVA werden in den Tabellen auch generell nur Nettobeträge berücksichtigt, Bruttobeträge werden meist nur in Ausgaben durch die Verwendung eines Rechenausdrucks ermittelt.
Diese errechnete Mehrwertsteuer muss/kann nicht identisch sein, mit einer 'realen' Umsatzsteuer, die Auftragnehmer oder Bauherr ggf. an ihre Finanzämter zahlen müssen oder als Vorsteuer geltend machen können.
Für eine tatsächliche, steuerrechtliche Beurteilung/Berechnung spielen viele Faktoren eine Rolle: Die tatsächliche Leistung, die Rechnungstellung, die Entgeltermittlung, eine eventuelle Unternehmereigenschaft des Bauherrn, unterschiedliche Umsatzsteuersätze, besondere Zahlungsvereinbarungen, die Art der künftigen Gebäudenutzung, wechselnde Gesetzgebung, unterschiedliche Regelungen durch Länderfinanzbehörden, Bauvorhaben mit Auslandsbezug, ...
Eine verbindliche Auskunft zu Umsatzsteuer-Fragen sollten Sie daher, falls nötig, bei einem Steuerberater oder beim zuständigen Finanzamt einholen!
Layouts
Je nach der bevorzugt verwendeten
in den wird die passende Layoutgruppe automatisch gewählt.Für die Anzeige im Dialog
können Sie gezielt fremdsprachige Layouts der Gruppe laden lassen. Wählen Sie dazu die Ländereinstellung .Zu welcher Layoutgruppe ein Layout gehört, bestimmen Sie beim Erstellen von eigenen Layouts über einen speziellen