Brutto, Netto und VOB-Maße

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ORCA Icon IFC Gebäudegeometrie Gebäudegeometrie und ORCA Icon IFC Raumgeometrie Raumgeometrie

Für öffentliche Ausschreibungen benötigen Sie VOB-Maße. Bei Bauteilen mit Öffnungen finden Sie zu Flächen und Volumen drei verschiedene Maßangaben zur direkten Verwendung:

  • brutto – Öffnungen im Bauteil sind nicht berücksichtigt
  • netto – abzüglich aller Öffnungen
  • nach VOB – abzüglich derjenigen Öffnungen, die ein von der VOB vorgegebenes Grenzmaß überschreiten.

Das erspart Ihnen die gesonderte Berechnung.

Berücksichtigt werden folgende Übermessungsregeln gemäß der VOB-Aufmaßregeln:

  • Bei Raummaßen (Volumen) werden Öffnungen und Aussparungen bis 0,5 m³ Einzelgröße übermessen
  • Bei vertikalen Flächenmaßen werden Öffnungen und Aussparungen bis 2,50 m² Einzelgröße übermessen
  • Bei horizontalen Deckenflächen werden Öffnungen und Aussparungen bis 2,50 m² Einzelgröße übermessen
  • Bei horizontalen Bodenflächen werden Öffnungen und Aussparungen bis 0,1 m² Einzelgröße übermessen

Beachten Sie, dass sich die VOB-Abzugsflächen an den Leistungsbereichen orientieren. Bitte prüfen Sie aus fachlicher Sicht auf Basis der VOB, ob Sie die berechnete VOB-Menge für die Übernahme verwenden können. Die Werte in Klammern geben die Grenzwerte der angewendeten Übermessungsregel an.

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