Die EU-Richtlinie 2014/24/EU zur über die öffentliche Vergabe vom Februar 2014 schreibt die stufenweise Einführung des papierlosen, elektronischen Vergabeverfahrens vor (e-Vergabe).
Die Vergabestelle informiert darüber, welche e-Vergabe Plattform genutzt wird. Außerdem legt sie fest, welche formellen und inhaltlichen Regelungen für das Vergabeverfahren über die EU-Richtlinie hinaus bestehen, z.B. Landes- und Bundesrecht, VOL, VOB, VOF.
Bieter sind verpflichtet, ihre Angebote auf der e-Vergabe Plattform zu hinterlegen.
ORCA AVA unterstützt Sie optimal bei der Aufgabe, e-Vergabe-konforme Leistungsverzeichnisse zu erstellen. Assistenten und Prüfroutinen helfen Ihnen bei der Einhaltung formeller Kriterien:
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Whitepaper: ORCA AVA und die e-Vergabe
Alle ORCA Whitepaper finden Sie auf der ORCA Homepage.
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Video: Der Gliederungsassistent
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