Nachtragsrechnung

Die Nachtragsrechnungen werden für sich betrachtet (Einzel-Rechnungen) und werden nicht mit Zahlungen aus anderen Rechnungen oder Schlussrechnungen verrechnet. Sie ist beispielsweise geeignet, um Nachträge abzurechnen, die zu anderen Konditionen als der Hauptauftrag verhandelt wurden (z. B. Abschlag).

  • Das Einfügen von Nachtragsrechnungen erhöht nicht die ursprüngliche Auftragssumme.
  • Mengenermittlungen für die Aufmaßprüfung können Sie nur zu vorhandenen Positionen durchführen.

Die erfassten Mengen mehrerer Nachtragsrechnungen werden für die Aufmaßprüfung nicht fortgeschrieben (Aufmaß = Zuwachs), sondern nur für die Prognose der Gesamtmenge.
Nachtragsrechnungen können mit einem geprüften Wert aus der Aufmaßprüfung (Nettobetrag der Gesamtmenge) oder einem pauschalen Nettobetrag angelegt werden.

Nachtragsrechnungen ohne Aufmaßprüfung erhöhen die Prognose (zusätzlich zum Auftragswert) und gehen Kostenstand - Gewerke immer in die Abweichung ein (Kostenüberschreitung).

Nachtragsrechnungen (aufmaßbasiert/pauschal) erhöhen IMMER die Prognose (zusätzlich zum Auftragswert).

Neue Nachtragsrechnung anlegen

btn-template Neu | Neue Nachtragsrechnung fügt eine Nachtragsrechnung ein. In der Aufmaßprüfung können Sie die zugehörigen Aufmaße erfassen. In der Rechnungsfreigabe ergänzen Sie die allgemeinen Rechnungsinformationen und die Geldbeträge (Netto/Brutto/Abzüge).

INFO

Beim Anlegen der Rechnung wird der Dialog 'Betrag Netto aus Aufmaßprüfung' angezeigt - sowohl in der Aufmaßprüfung als auch in der Rechnungsfreigabe. Sie wählen hier die Vorbelegung für den Wert in Betrag Netto in der Rechnungsfreigabe.

Zusatzinformationen
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