e-Vergabe

Die EU-Neuregelung über die öffentliche Vergabe vom 17.04.2014 schreibt die stufenweise Einführung des papierlosen, elektronischen Vergabeverfahrens vor (e-Vergabe).

Die Vergabestelle informiert darüber, welche e-Vergabe Plattform genutzt wird. Außerdem legt sie fest, welche formellen und inhaltlichen Regelungen für das Vergabeverfahren über die EU-Richtlinie hinaus bestehen, z.B. Landes- und Bundesrecht, VOL, VOB, VOF.

Bieter sind ab April 2018 verpflichtet, ihre Angebote auf der e-Vergabe Plattform zu hinterlegen.

ORCA AVA unterstützt Sie optimal bei der Aufgabe, e-Vergabe-konforme Leistungsverzeichnisse zu erstellen. Assistenten und Prüfroutinen helfen Ihnen bei der Einhaltung formeller Kriterien:

 

 

  

Whitepaper: ORCA AVA und die e-Vergabe

  • Einheitliche Gliederung der LVs festlegen und prüfen
  • Bietertextergänzungen richtig deklarieren
  • STLB-Bau Textergänzungen für Ausschreibende befüllen (TA Aufsteller)

 

 

 

  

Video: LV-Struktur - OZ-Maske

  • Darstellung der LV-Struktur in der Projektdatei
  • Was sind Ordnungszahl (OZ) und OZ-Maske?
  • OZ-Maske im Gliederungs-Assistent einstellen

 

 

 

  

Video: Der Gliederungsassistent

  • OZ-Maske für Leistungsverzeichnisse festlegen
  • Gliederungsstruktur der erstellten LVs gegen OZ-Maske prüfen
  • Abweichungen korrigieren

 

 
Lesen Sie auch:

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