Zeilenlängen einschränken für den Datenaustausch
In manchen Datenaustauschformaten sind Grenzen für die maximale Textbreite definiert.
GAEB 1990
In der GAEB-Schnittstellen-Definition aus dem Jahr 1990 gibt es eine Einschränkungen, was die Länge einer Zeile im Langtext von Positionen betrifft: 55 Zeichen. Das kommt daher, dass man bei der Definition der Schnittstelle ursprünglich von der Zeilenlängen bei Schreibmaschinen ausging - d.h. es gab keine Proportionalschriften und man hatte 70 Zeichen in einer Zeile zu Verfügung. Zieht man davon den Raum ab, den man für die Ordnungszahl und die Spalte für die Preise brauchte, kommt man dann auf etwa 55 Zeichen für den Block des Langtextes einer Position.
Das aktuelle Datenformat GAEB XML benötigt diese Einschränkung nicht mehr. GAEB XML übergibt Fließtext, der Zeilenumbruch variiert abhängig von Randeinstellungen und gewählter Schrift.
ÖNORM B2063
ÖNORM-Funktionen sind nur verfügbar in ORCA AVA AUSTRIA
Die Einstellung gilt für Positionen, Hinweistexte und Dokumente (Vorspanntexte).
Die Voreinstellung für neu angelegte Dateien ändern Sie unter
. Bei Auslieferung der Software ist keine Zeichenbegrenzung gesetzt. Für bestehende Dateien können Sie die Einstellung individuell für eine Tabelle ändern ( ) oder explizit im einzelnen LV/AUF ( ).Aktivieren Sie in den Datei-Einstellungen die Option Zeilenlängenbeschränkung für Langtexte immer aktivieren, wenn Sie verhindern wollen, dass die Beschränkung in einzelnen Projekten oder LVs ausgeschaltet werden kann.
Die Anzahl der Zeichen (55 oder 72) in Vorspanntexten legen Sie direkt im einzelnen Dokument bzw. Hinweistext fest: Im erweiterten Texteditor im Ribbon .
Schriftart, Schriftgröße und Textbreite beim Einfügen neuer Texte automatisch anpassen
wirkt auf Texte, die Sie aus der Zwischenablage einfügen und auf Positionen und Dokumente (Vorspanntexte), die Sie aus eigenen oder fremden Daten einfügen. Angepasst wird an den Schriftstil und an die Textbreite aus den Einstellungen für die Textformatierung für Positionstexte, bzw. Dokumente.