Die nicht mit Zahlungen aus anderen Rechnungen oder Schlussrechnungen verrechnet. Sie ist beispielsweise geeignet, um Nachträge abzurechnen, die zu anderen Konditionen als der Hauptauftrag verhandelt wurden (z. B. Abschlag).
werden für sich betrachtet (Einzel-Rechnungen) und werdenDie erfassten Mengen mehrerer Nachtragsrechnungen werden für die Aufmaßprüfung nicht fortgeschrieben (Aufmaß = Zuwachs), sondern nur für die Prognose der Gesamtmenge.
Nachtragsrechnungen können mit einem geprüften Wert aus der Aufmaßprüfung (Nettobetrag der Gesamtmenge) oder einem pauschalen Nettobetrag angelegt werden.
Nachtragsrechnungen ohne erhöhen die Prognose (zusätzlich zum Auftragswert) und gehen Kostenstand - Gewerke immer in die ein (Kostenüberschreitung).
Nachtragsrechnungen (aufmaßbasiert/pauschal) erhöhen IMMER die Prognose (zusätzlich zum Auftragswert).
Neue Nachtragsrechnung anlegen
fügt eine ein. In der Aufmaßprüfung können Sie die zugehörigen Aufmaße erfassen. In der Rechnungsfreigabe ergänzen Sie die allgemeinen Rechnungsinformationen und die Geldbeträge (Netto/Brutto/Abzüge).
Beim Anlegen der Rechnung wird der Dialog 'Betrag Netto aus Aufmaßprüfung' angezeigt - sowohl in der als auch in der . Sie wählen hier die Vorbelegung für den Wert in in der .