Vertragsbedingungen

In den Standardeinstellungen sind Eingaben zu Vertragsbedingungen nur in den Datenfeldern sinnvoll, die wirklich für alle LVs dieses Projektes zutreffen. Die Eingaben werden als Vorbelegung in die Eigenschaften: LV - Vertragsbedingungen neu angelegter LVs übernommen.

Rechnerisch wirken sich die Angaben erst später aus, bei der Abrechnung des Projektes. Dazu werden diese Angaben auch in die Aufträge kopiert, sobald ein Auftrag aus Angeboten, auf Basis eines LVs erzeugt wird. In den Eigenschaften können Sie für das einzelne LV Änderungen vornehmen.

Der Ordner Vereinbarte Bedingungen enthält bereits einige fix vorgegebene Standardeinträge wie bspw. das Vergabedatum. Für alle abgeblendet (grau) dargestellten Einträge können die Angaben in den Spalten Bezeichnung (z.B. 'Beginn der Arbeiten') und Art (z.B. 'Datum') nicht geändert oder gelöscht werden.

Alle schwarz dargestellten Vertragsbedingungen, z.B. Vertragsstrafe sowie Einträge in den Ordnern Abzüge Netto und Abzüge Brutto können Sie im Eingabefeld überschreiben oder über die Schaltfläche Löschen entfernen. Über Neu können Sie zusätzliche Bedingungen formulieren.

Abzüge Netto - Abzüge Brutto

Die Werte tragen Sie in die jeweilige Tabellenspalte/Zeile ein. In der Spalte Art wechseln Sie per Mausklick oder Leertaste zwischen Abzug % und Abzug pauschal. Die Werte tragen Sie dann in der Spalte %-Wert oder Betrag/Text ein.

Für Abzug % wählen Sie in der Spalte Berechnen aus den Basisbetrag für die Anwendung des %-Wert. Diese Angabe wird später in den Auftrag und in die Rechnung übergeben und dort berücksichtigt.

Die Einträge können in Druckausgaben ausgegeben werden - Kapitel Layouteditor.

Bauabzugssteuer

Die Bauabzugssteuer ist im LV mit 0% vorbelegt. In Angeboten markieren Sie, ob eine Freistellung von der Bauabzugssteuer vorliegt. Falls nicht, erfolgt im Auftrag eine Vorbelegung mit 15%.

Bei der Eingabe des Datums können Sie den Kalenderdialog oder Automatismen nutzen:

Eingabe

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Erläuterung

121203

12.12.2003

Jahr 2-stellig <51 p-pfeil rechts 20XX

010198

01.01.1998

Jahr 2-stellig >50 p-pfeil rechts 19XX

Die Tabellenspalte Berechnen aus stellt Berechnungsgrundlagen für die Abzüge zur Verfügung. In der Phase des LVs und nach Auftragsvergabe sind die errechneten Werte, unabhängig von der gewählten Berechnungsgrundlage, immer gleich - es ist einfach die Hochrechnung auf Basis der LV-/Auftragssumme. Erst bei der Rechnungsfreigabe können sich konkrete Werte ergeben, wenn dort Abzüge Netto bzw. Abzüge Brutto aktiv gesetzt werden.

Die Option in der Tabellenspalte Mindert erbrachte Leistung wirkt sich auf die Umsatzsteuer aus.

Bei der Prognose berücksichtigen wirkt nur auf die Zahlungsprognose, d. h. auf die Werte, die als Brutto-Zahlungen berechnet werden.

Zusatzinformationen
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