Verfügbar in den Editionen Professional und Enterprise.
Sie möchten Rechenansätze für die Aufmaßprüfung importieren, die Ihnen als Datei im Format DA11 (Dateiendung .D11) oder DA12 (Dateiendung .D12) vorliegen, z.B. von einem Auftragnehmer.
Sie können Rechenansätze zu bearbeitbaren Rechnungen importieren (d. h. die zuletzt angelegte Teilrechnung, alle Regie-/Nachtrags-/Schlussrechnungen) und immer in die
.Nach REB23.003 (DA11) importierte Mengenzeilen mit Schätzmengen/Schätzwerten (Kennzeichnung
in der Spalte ) werden nicht bei der Summenbildung berücksichtigt. Um diese Werte bei der Summenbildung zu berücksichtigen, können Sie die Kennzeichnung löschen und eine Kommentarzeile mit dem Hinweis Schätzwert einfügen.Voraussetzungen
Sie befinden sich in der Tabelle Aufmaßprüfung.
So importieren Sie Mengenermittlungen in die Aufmaßprüfung
Ersetzen ist nur möglich, falls die Adressen der importierten Rechenansätze in der Rechnung, zu der Sie Rechenansätze importieren voll bearbeitbar sind.
Beispiel:
Bei der Bearbeitung der letzten Rechnung in einer Sequenz von Teil-/Schlussrechnungen wiederholen Sie den Import einer REB-Datei und nur diese letzte Rechnung besitzt Rechenansätze.
Dieser Fall tritt ein, wenn die Adressen der importierten Rechenansätze auch Rechnungen betreffen, die nicht mehr voll bearbeitbar sind, z.B. frühere Teilrechnungen.
Falls Sie die Import-Datei von einem Datenaustausch-Partner erhalten haben, und es wichtig ist, dass die Adressen in Ihrem System mit denen des Quellsystems übereinstimmen, wähen Sie
. Klären Sie ggf. mit Ihrem Datenaustausch-Partner die Ursachen für die Überschneidungen.