Durch die Wahl einer bestimmten Rechnungsart können Sie Ihre Abrechnung unterschiedlich gestalten. Die Wahl der Rechnungsart wirkt beispielsweise auf:
Mit Zahlungsfortschreibung (kumulativ) oder separat (beispielsweise als Abschlagszahlung/Pauschalrechnung) - mit
oder
als Einzel-Rechnungen - mit oder
Beim Anlegen einer Rechnung können Sie passend zur gewünschten Art der Rechnungsfreigabe einen Nettobetrag aus der Aufmaßprüfung als Vorbelegung für die Rechnung wählen:
Welchen Nettobetrag aus der Aufmaßprüfung wollen Sie als Basis für die Rechnungsfreigabe verwenden?
Sie können innerhalb eines Auftrags verschiedene Rechnungsarten verwenden. Bedenken Sie dabei, dass sich die Rechnungsarten unterschiedlich auswirken auf:
Die
(TR) ist Bestandteil einer Rechnungs-Sequenz mit Schlussrechnung.Eine
beendet eine (Teil-)Rechnungs-Sequenz.In der Schlussrechnung wird der Gesamtbetrag für die geprüfte gesamte Aufmaßmenge aus der Aufmaßprüfung übernommen oder direkt eingetragen und bereits erfolgte Zahlungen (aus den TR) abgezogen.
Es können auch mehrere Schlussrechnungen zu einem Auftrag angelegt werden (Teil-Schlussrechnung). Damit können Sie auf Änderungen eingehen, die sich nach der Auftragsvergabe ergeben haben, beispielsweise in den Vertragsbedingungen oder MwSt-Satz-Änderungen.
Ein Auftrag kann auch nur mit einer Schlussrechnung abgerechnet werden - ohne vorherige Teilrechnung(en).
Die
werden für sich betrachtet (Einzel-Rechnungen) und werden nicht mit Zahlungen aus anderen Rechnungen oder Schlussrechnungen verrechnet. Sie ist beispielsweise geeignet, um Nachträge abzurechnen, die zu anderen Konditionen als der Hauptauftrag verhandelt wurden (z. B. Abschlag).Die erfassten Mengen mehrerer Nachtragsrechnungen werden für die Aufmaßprüfung nicht fortgeschrieben (Aufmaß = Zuwachs), sondern nur für die Prognose der Gesamtmenge.
Nachtragsrechnungen können mit einem geprüften Wert aus der Aufmaßprüfung (Nettobetrag der Gesamtmenge) oder einem pauschalen Nettobetrag angelegt werden.
Nachtragsrechnungen ohne Aufmaßprüfung werden im Kostenstand - Gewerke immer als Abweichung gewertet (Kostenüberschreitung).
Die
werden für sich betrachtet (Einzel-Rechnungen) und werden nicht mit Zahlungen aus anderen Rechnungen verrechnet. Sie ist beispielsweise geeignet, um Regiestunden abzurechnen, die zu anderen Konditionen als der Hauptauftrag verhandelt wurden.Die erfassten Mengen mehrerer Regierechnungen werden für die Aufmaßprüfung nicht fortgeschrieben (Aufmaß = Zuwachs), sondern nur für die Prognose der Gesamtmenge.
Regierechnungen können mit einem geprüften Wert aus der Aufmaßprüfung (Nettobetrag der Gesamtmenge) oder einem pauschalen Nettobetrag angelegt werden.
Regierechnungen ohne Aufmaßprüfung werden im Kostenstand - Gewerke immer als Abweichung gewertet (Kostenüberschreitung).