Die Rechnungsarten

Durch die Wahl einer bestimmten Rechnungsart können Sie Ihre Abrechnung unterschiedlich gestalten. Die Wahl der Rechnungsart wirkt beispielsweise auf:

  • die Art der Rechnungsfreigabe

    Mit Zahlungsfortschreibung (kumulativ) oder separat (beispielsweise als Abschlagszahlung/Pauschalrechnung) - mit Teilrechnungen (TR) und Schlussrechnungen (SR) in Rechnungs-Sequenzen
    oder
    als Einzel-Rechnungen - mit Regierechnungen oder Nachtragsrechnungen

  • den Ausgleich etwaiger Rundungsdifferenzen bei der Rechnungsfreigabe (nur bei Rechnungs-Sequenzen möglich)

Beim Anlegen einer Rechnung können Sie passend zur gewünschten Art der Rechnungsfreigabe einen Nettobetrag aus der Aufmaßprüfung als Vorbelegung für die Rechnung wählen:

Welchen Nettobetrag aus der Aufmaßprüfung wollen Sie als Basis für die Rechnungsfreigabe verwenden?

  • Für kumulative Rechnungsfreigabe oder für Einzel-Rechnungen basierend auf AMP
    Nettobetrag Gesamt für das Aufmaß
    Bei Teilrechnungen und Schlussrechnungen werden bereits bezahlte Beträge aus vorherigen TRs in der folgenden Teil- oder Schlussrechnung automatisch abgezogen (Rechnungs-Sequenz).
    Bei Regie-und Nachtragsrechnungen bildet das Aufmaß die Grundlage für die Abrechnung.
  • Für separate Rechnungfreigabe (nur für TR in Rechnungs-Sequenzen)
    Nettobetrag Gesamt für den Zuwachs
    Damit können Sie TRs für sich betrachten und freigeben. Bereits erfolgte Zahlungen lassen Sie erst bei der Schlussrechnung abziehen.
  • Für pauschale Abschlagszahlungen oder 'ungeprüfte Rechnungen' ohne Aufmaße (für alle Rechnungsarten möglich)
    Keinen der beiden
    Sie tragen den Nettobetrag in der Rechnung frei ein.
    Bei Teilrechnungen und Schlussrechnungen werden bereits bezahlte Beträge aus vorherigen TRs in der folgenden Teil- oder Schlussrechnung automatisch abgezogen (Rechnungs-Sequenz, kumulative Rechnungsfreigabe).

Sie können innerhalb eines Auftrags verschiedene Rechnungsarten verwenden. Bedenken Sie dabei, dass sich die Rechnungsarten unterschiedlich auswirken auf:

  • die Fortschreibung der Aufmaße in AMP
  • die Prognose
  • die Zahlungsfortschreibung in REC
  • den Kostenstand - Gewerke.

Teilrechnung

Die Teilrechnung (TR) ist Bestandteil einer Rechnungs-Sequenz mit Schlussrechnung.

  • Die TR können mit Zahlungsfortschreibung (kumuliert), d. h. bezogen auf den erreichten Leistungsstand, geführt werden. Alle bereits gezahlten Beträge früherer Teilrechnungen werden dann automatisch dagegen gerechnet.
  • TR können innerhalb von Rechnungs-Sequenzen auch als einzelne Rechnung verwendet werden, beispielsweise für Abschlagszahlungen. In diesem Fall werden die Beträge der TR erst mit der Schlussrechnung verrechnet.
Schlussrechnung

Eine Schlussrechnung beendet eine (Teil-)Rechnungs-Sequenz.

In der Schlussrechnung wird der Gesamtbetrag für die geprüfte gesamte Aufmaßmenge aus der Aufmaßprüfung übernommen oder direkt eingetragen und bereits erfolgte Zahlungen (aus den TR) abgezogen.

Es können auch mehrere Schlussrechnungen zu einem Auftrag angelegt werden (Teil-Schlussrechnung). Damit können Sie auf Änderungen eingehen, die sich nach der Auftragsvergabe ergeben haben, beispielsweise in den Vertragsbedingungen oder MwSt-Satz-Änderungen.

Ein Auftrag kann auch nur mit einer Schlussrechnung abgerechnet werden - ohne vorherige Teilrechnung(en).

Nachtragsrechnung

Die Nachtragsrechnungen werden für sich betrachtet (Einzel-Rechnungen) und werden nicht mit Zahlungen aus anderen Rechnungen oder Schlussrechnungen verrechnet. Sie ist beispielsweise geeignet, um Nachträge abzurechnen, die zu anderen Konditionen als der Hauptauftrag verhandelt wurden (z. B. Abschlag).

Die erfassten Mengen mehrerer Nachtragsrechnungen werden für die Aufmaßprüfung nicht fortgeschrieben (Aufmaß = Zuwachs), sondern nur für die Prognose der Gesamtmenge.
Nachtragsrechnungen können mit einem geprüften Wert aus der Aufmaßprüfung (Nettobetrag der Gesamtmenge) oder einem pauschalen Nettobetrag angelegt werden.

Nachtragsrechnungen ohne Aufmaßprüfung werden im Kostenstand - Gewerke immer als Abweichung gewertet (Kostenüberschreitung).

Regierechnung

Die Regierechnungen werden für sich betrachtet (Einzel-Rechnungen) und werden nicht mit Zahlungen aus anderen Rechnungen verrechnet. Sie ist beispielsweise geeignet, um Regiestunden abzurechnen, die zu anderen Konditionen als der Hauptauftrag verhandelt wurden.

Die erfassten Mengen mehrerer Regierechnungen werden für die Aufmaßprüfung nicht fortgeschrieben (Aufmaß = Zuwachs), sondern nur für die Prognose der Gesamtmenge.
Regierechnungen können mit einem geprüften Wert aus der Aufmaßprüfung (Nettobetrag der Gesamtmenge) oder einem pauschalen Nettobetrag angelegt werden.

Regierechnungen ohne Aufmaßprüfung werden im Kostenstand - Gewerke immer als Abweichung gewertet (Kostenüberschreitung).

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