Beim Erfassen der Mengen für die Aufmaßprüfung werden zwei Werte unterschieden:
Für die Aufmaßprüfung spielt es keine Rolle, welchen der Werte Sie eingeben: der andere Wert wird automatisch berechnet.
Die geprüfte Menge und der Einheitspreis bilden die Basis für die Berechnung des Nettobetrags
zu einer für einen bestimmten Leistungsstand - sowohl für das Aufmaß als auch für den Zuwachs.Aus der Verfügbarkeit von
und ergeben sich auch mehrere Möglichkeiten der Aufmaßprüfung und der Rechnungsfreigabe:Beispiel:
Eine Grundstücksmauer (Ziegel) wird errichtet: Höhe 3 m, Gesamtlänge 15.000 m, Mauerstärke 0,5 m - wir bauen eine Burg - in Summe also 22.500 m³ Ziegel.
Kumulativ:
Sie geben die geprüfte Menge 5000 als ein, also als Gesamtmenge. In diesem Fall ist auch der Zuwachs = 5000.
Zuwachsmenge = Gesamtmenge (weil es die erste Rechnung ist)
Separat:
Sie geben die geprüfte Menge 5000 als ein, also als neu hinzugekommene Menge. In diesem Fall ist auch das Aufmaß = 5000. Gesamtmenge = Zuwachsmenge (weil es die erste Rechnung ist)
Bei der ersten Rechnung ist es also noch egal, wo Sie den Wert eintragen.
Kumulativ:
Sie geben die geprüfte Menge 10.000 als kumuliertes ein. Als Zuwachs wird nun automatisch die Differenz mit 5000 berechnet und angezeigt.
Separat:
Sie geben die geprüfte Menge 5000 als ein, also als neu hinzugekommene Menge. Als Aufmaß wird nun automatisch die Gesamtmenge mit 10.000 berechnet und angezeigt.
Sie haben immer, egal ob Sie die Aufmaße kumulativ oder separat eintragen, sowohl die Werte für Aufmaß (Gesamtmenge) als auch für Zuwachs vorliegen und ebenso die Nettobeträge Gesamt für Aufmaß und Zuwachs.
Kosten zum Aufmaß für die Rechnungsfreigabe verwenden
Beim Anlegen einer Rechnung wählen Sie, ob Sie den Betrag Netto aus der Aufmaßprüfung als Vorbelegung für die Rechnung verwenden:
Eine aussagekräftige Kostenauswertung erhalten Sie nur, wenn Sie den Betrag Netto in der Aufmaßprüfung ermitteln, indem Sie bei den Positionen die geprüften Mengen eintragen. Nur Positionen verfügen in den Eigenschaften-Dialogen über KG-Zuordnungen und Prognosemengen. Positionswerte sind exakt vergleichbar mit ausgeschriebenen und beauftragten Werten.
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