Kumulative oder separate Aufmaßprüfung?

Beim Erfassen der Mengen für die Aufmaßprüfung werden zwei Werte unterschieden:

  • Aufmaß
    Sie erfassen bei jeder Prüfung die Summe des Leistungsstandes, d.h. die gesamte Menge (kumulativ).
  • Zuwachs
    Sie erfassen bei jeder Prüfung nur die neu hinzugekommenen Mengen (separat), also den Mengenzuwachs gegenüber der vorherigen Prüfung.

Für die Aufmaßprüfung spielt es keine Rolle, welchen der Werte Sie eingeben: der andere Wert wird automatisch berechnet.

Die geprüfte Menge und der Einheitspreis bilden die Basis für die Berechnung des Nettobetrags Gesamt zu einer Rechnung für einen bestimmten Leistungsstand - sowohl für das Aufmaß als auch für den Zuwachs.

Aus der Verfügbarkeit von Aufmaß und Zuwachs ergeben sich auch mehrere Möglichkeiten der Aufmaßprüfung und der Rechnungsfreigabe:

  • Separate Aufmaßprüfung, für Aufträge mit mehreren oder nur einer Rechnung
    Dafür stehen Ihnen Regierechnungen und Nachtragsrechnungen sowie Schlussrechungen zur Verfügung. Die Mengen werden für jede Rechnung separat betrachtet. Für die erfassten Mengen gilt immer Aufmaß = Zuwachs.

  • Kumulative Aufmaßprüfung, für Aufträge mit mehreren Rechnungen
    In den Rechnungen beziehen Sie sich auf das kumulierte Aufmaß.
    Dazu erfassen Sie eine Rechnungs-Sequenz mit mehreren Teilrechnungen (TR) und Schlussrechnung (SR).
    Die Mengen werden über die Rechnungen hinweg fortgeschrieben, das kumulierte Aufmaß der neuen Rechnung ergibt sich aus dem Gesamtstand (Aufmaß) der vorherigen Rechnung plus den in dieser Rechnung neu erfassten Mengen (Zuwachs).



    Beispiel:

    Eine Grundstücksmauer (Ziegel) wird errichtet: Höhe 3 m, Gesamtlänge 15.000 m, Mauerstärke 0,5 m - wir bauen eine Burg - in Summe also 22.500 m³ Ziegel.

    • 1. Teilrechnung: Es sind 5.000 m³ Ziegel verbaut.

      Kumulativ:
      Sie geben die geprüfte Menge 5000 als Aufmaß ein, also als Gesamtmenge. In diesem Fall ist auch der Zuwachs = 5000.
      Zuwachsmenge = Gesamtmenge (weil es die erste Rechnung ist)

      Separat:
      Sie geben die geprüfte Menge 5000 als Zuwachs ein, also als neu hinzugekommene Menge. In diesem Fall ist auch das Aufmaß = 5000. Gesamtmenge = Zuwachsmenge (weil es die erste Rechnung ist)
      Bei der ersten Rechnung ist es also noch egal, wo Sie den Wert eintragen.

    • 2. Teilrechnung: Es sind inzwischen weitere 5.000 m³ Ziegel (= Zuwachs) verbaut. Die gesamt geprüfte Menge ist 10.000 m³ (= Aufmaß) - kumuliert aus den Mengen der beiden Teilrechnungen.

      Kumulativ:
      Sie geben die geprüfte Menge 10.000 als kumuliertes Aufmaß ein. Als Zuwachs wird nun automatisch die Differenz mit 5000 berechnet und angezeigt.

      Separat:
      Sie geben die geprüfte Menge 5000 als Zuwachs ein, also als neu hinzugekommene Menge. Als Aufmaß wird nun automatisch die Gesamtmenge mit 10.000 berechnet und angezeigt.

    Sie haben immer, egal ob Sie die Aufmaße kumulativ oder separat eintragen, sowohl die Werte für Aufmaß (Gesamtmenge) als auch für Zuwachs vorliegen und ebenso die Nettobeträge Gesamt für Aufmaß und Zuwachs.

Kosten zum Aufmaß für die Rechnungsfreigabe verwenden

Beim Anlegen einer Rechnung wählen Sie, ob Sie den Betrag Netto aus der Aufmaßprüfung als Vorbelegung für die Rechnung verwenden:

  • Nettobetrag Gesamt für das Aufmaß (für alle Rechnungsarten)
    Bei Teilrechnungen werden bereits bezahlte Beträge aus vorherigen TRs in der folgenden Teil- oder Schlussrechnung automatisch abgezogen (Rechnungs-Sequenz).
  • Nettobetrag Gesamt für den Zuwachs (nur für TR in Rechnungs-Sequenzen)
    Damit können Sie TRs für sich betrachten und freigeben. Bereits erfolgte Zahlungen lassen Sie erst bei der Schlussrechnung abziehen.
  • Keinen der beiden (für alle Rechnungsarten)
    Beispielsweise für pauschale Abschlagszahlungen (AZ) oder ungeprüfte Rechnungen, ohne Aufmaße.
    Sie tragen den Nettobetrag in der Rechnung frei ein.
    Hier wählen Sie bei TR selbst, über die Option erfolgte Zahlungen abziehen in den Eigenschaften der Rechnung in der Rechnungsfreigabe, ob die Zahlungen mit Vorgänger-Rechnungen verrechnet werden sollen oder nicht.
    Regie- und Nachtragsrechnungen können nicht mit anderen Rechnungen verrechnet werden.
    Schlussrechnungen werden immer mit den vorangegangenen TR ihrer Rechnungs-Sequenz verrechnet.

Eine aussagekräftige Kostenauswertung erhalten Sie nur, wenn Sie den Betrag Netto in der Aufmaßprüfung ermitteln, indem Sie bei den Positionen die geprüften Mengen eintragen. Nur Positionen verfügen in den Eigenschaften-Dialogen über KG-Zuordnungen und Prognosemengen. Positionswerte sind exakt vergleichbar mit ausgeschriebenen und beauftragten Werten.

 
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