In der VOB sind die Regeln für die Vergabe von Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber sowie Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen geregelt. Laut Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) gelten die Regeln der VOB für alle öffentliche Auftraggeber in Deutschland.
Die Beachtung der VOB ist nicht gleichzusetzen mit öffentlicher Ausschreibung. Vielmehr enthält sie die Bestimmungen, welche Vergabeart anzuwenden ist: Öffentliche Ausschreibung, Beschränkte Ausschreibung oder Freihändige Vergabe. Weitere Bestimmungen der VOB beziehen sich z.B. auf:
Der private Bereich ist im Gegensatz zu öffentlichen Auftraggebern nicht generell an die Vorschriften des Vergaberechts gebunden. Die Vorschriften können jedoch individuell vertraglich vereinbart werden.
Näheres: http://www.fib-bund.de/Inhalt/Vergabe/
Whitepaper und Video
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