Die HOAI ist eine Bundesrechtsverordnung und regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Die HOAI ist eine reine Gebührenordnung für Planungsleistungen im Bauwesen. Sie regelt, welches Honorar für eine erbrachte Leistung abgerechnet werden kann (Preisrecht).
Die HOAI ist kein Vertragsrecht und regelt nicht, welche Leistungen zu erbringen sind, sondern was dafür als Honorar berechnet werden kann, falls die Leistung erbracht wurde. Der tatsächliche Leistungsinhalt ergibt sich aus dem individuellen Vertrag mit dem Bauherrn/Auftraggeber und unterliegt vertragsrechtlich den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Ein wichtiges Kriterium bei der Berechnung des Honorars sind die anrechenbaren Kosten, die gemäß §4 (1) HOAI "nach allgemein anerkannten Regeln der Technik oder nach Verwaltungsvorschriften (Kostenvorschriften) auf der Grundlage ortsüblicher Preise" zu ermitteln sind. Es kann dabei Bezug genommen werden auf die Kostenermittlung nach DIN 276.
Leistungsphasen nach HOAI
Mit ORCA AVA können Sie die Kostenermittlung nach DIN 276 und anderen Kostengliederungen durchführen und die anrechenbaren Kosten in den verschiedenen Leistungsphasen der HOAI ermitteln.
Die Honorarabrechnung selbst gehört dagegen nicht zum Funktionsumfang von ORCA AVA.
Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung
Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe
-> Kostenschätzung
Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe
-> Kostenberechnung
Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen
Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung
Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen
Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe
-> Kostenanschlag
Überwachung der Ausführung des Objekts
-> Kostenfeststellung
Überwachung der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses