Die EU-Neuregelung über die öffentliche Vergabe vom 17.04.2014 schreibt die stufenweise Einführung des papierlosen, elektronischen Vergabeverfahrens vor (e-Vergabe).
Die Vergabestelle informiert darüber, welche e-Vergabe Plattform genutzt wird. Außerdem legt sie fest, welche formellen und inhaltlichen Regelungen für das Vergabeverfahren über die EU-Richtlinie hinaus bestehen, z.B. Landes- und Bundesrecht, VOL, VOB, VOF.
Bieter sind ab April 2018 verpflichtet, ihre Angebote auf der e-Vergabe Plattform zu hinterlegen.
ORCA AVA unterstützt Sie optimal bei der Aufgabe, e-Vergabe-konforme Leistungsverzeichnisse zu erstellen. Ab Version 21 helfen Ihnen Assistenten und Prüfroutinen bei der Einhaltung formeller Kriterien:
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