- ehemals: Bauwesensversicherung -
Die Bauleistungsversicherung deckt bestimmte, unvorhergesehene Schäden während der Bauzeit. Die Risiken, die damit aufgefangen werden, können Risiken des Bauherren sein oder Risiken des Unternehmers, der die Arbeiten ausführt. Daher können sowohl der Bauherr (Auftraggeber), als auch der Bauunternehmer (Auftragnehmer) eine solche Versicherung abschließen.
In dem Fall, dass der Bauherr eine Bauleistungsversicherung abschließt, die auch Risiken des Bauunternehmers berücksichtigt, kann eine Beteiligung des Bauunternehmers an den Kosten dieser Versicherung vereinbart werden. Diese Kostenbeteiligung wird dann meist in Form eines Abzuges von der Forderung des Auftragnehmers für seine Leistung ausgeglichen.
In ORCA AVA können Sie die Bauleistungsversicherung als
Achten Sie darauf, dass die Eigenschaft auf gesetzt ist.
Der Auftragnehmer kann einen Nachweis über die Versicherung verlangen.
Die Bauleistungsversicherung ist ein
:- Versicherungsleistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer, daher darf die Umsatzsteuer nicht gekürzt werden.
- Die Bauleistungsversicherung ist keine "Beistellung". Quelle:
Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846 – aktuelle Version (Stand 13. Dezember 2017) - siehe Ziff. 3.8 Werklieferung, Werkleistung - Abs. (2) Satz 3.
(Wäre es eine "Beistellung" würde sie aus dem Leistungsaustausch ausscheiden, d.h. es könnte ein Abzug vom Netto erfolgen, was zu einer geringeren Umsatzsteuer führen würde.)
Generelle Informationen über die 'Bauleistungsversicherung' finden Sie über diesen Suchbegriff im Internet.