Theorie der Rechnungsfreigabe
Die Rechnungsfreigabe ermittelt als sollte(!), um die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers zu begleichen.
denjenigen Geldbetrag, den der Bauherr (in Ausübung seiner Bauherrenaufgabe) zahlenAus der (gedachten) Trennung von Planer und Bauherr resultiert z.B. die Tatsache, dass ein evtl. von Ihnen eingetragenes
nur informativ berechnet wird, aber nicht bei der Berechnung der berücksichtigt wird. Sie können nur prüfen und ermitteln, was zu zahlen wäre, unter Einhaltung des vereinbarten Zahlungszieles. Ob der Bauherr tatsächlich genau so zahlt, liegt nicht in Ihrer Macht. (Es gibt natürlich Ausnahmen, z.B. im Bereich der Liegenschaftsverwaltung, wo Planer und Bauherr in Personalunion auftreten können.)Praxis der Rechnungsfreigabe: Rundung/Korrektur
Da nun aber in der Praxis die Bauherren nicht immer genau das zahlen (wollen), was Sie freigeben, Sie jedoch berücksichtigen sollen/möchten, was tatsächlich gezahlt wurde, können Sie den Auszahlungsbetrag manuell beeinflussen.
können Sie z.B. dazu verwenden, um..
Rundung/Korrektur ist jedenfalls eine nachträgliche Änderung des Freigabebetrags (dieser Rechnung) und das Ergebnis aus Freigabebetrag minus Rundung/Korrektur liefert dann den .
Das Feld kein eigenständiges Feld in dem Sinne, dass es buchhalterisch einen 'Betrag, der vom Auftraggeber bereits tatsächlich bezahlt wurde' verwaltet/verbucht.
istWenn Sie in Rechnungs-Sequenzen bei kumulativer Rechnungsfreigabe den über vermindern, bedeutet das, dass die , die für die nächste Teilrechnung bzw. in der Schlussrechnung zu berücksichtigen sind, damit auch vermindert wurden. Eine verminderte Auszahlung in einer Vorgängerrechnung wirkt auf den der jeweils nächsten Rechnung. Daraus resultierend wird der (und ) bei der nächsten Rechnung um genau diesen Betrag höher berechnet.
Erweitert man das Beispiel 1 um die Spalte
ergibt sich beispielsweise:Rechnung |
Betrag |
bereits bezahlt |
Rundung/Korrektur |
Auszahlungsbetrag |
1. TR |
1.000,00 EUR |
0,00 EUR |
0,00 EUR |
1.000,00 EUR |
2. TR |
2.000,00 EUR |
1.000,00 EUR |
-50,00 EUR |
950,00 EUR |
3. TR |
3.000,00 EUR |
1.950,00 EUR |
0,00 EUR |
1.050,00 EUR |
Schlussrechnung |
5.000,00 EUR |
3.000,00 EUR |
0,00 EUR |
2.000,00 EUR |
Bei Rechnungs-Sequenzen mit Einzel-Rechnungsfreigabe (Häkchen bei ist deaktiviert) wirkt ein Wert in zunächst nur in der Rechnung, in der Sie ihn eintragen, und dann natürlich in der (weil dieser Betrag aus Rundung/Korrektur ja noch zur Zahlung offen ist).
Die Erweiterung des Beispieles 2 wäre:
Rechnung |
Betrag |
bereits bezahlt |
Rundung/Korrektur |
Auszahlungsbetrag |
1. TR |
1.000,00 EUR |
0,00 EUR |
0,00 EUR |
1.000,00 EUR |
2. TR |
1.000,00 EUR |
0,00 EUR |
-50,00 EUR |
950,00 EUR |
3. TR |
1.000,00 EUR |
0,00 EUR |
0,00 EUR |
1.000,00 EUR |
Schlussrechnung |
5.000,00 EUR |
2.950,00 EUR |
0,00 EUR |
2.050,00 EUR |
Es bleibt in jedem Fall die Tatsache, dass eben in Höhe der vorgenommenen Rundung/Korrektur noch ein Anspruch des Auftragnehmers besteht.
Wenn der Bauherr Gründe hatte, einen Abzug vorzunehmen, der nicht nur temporär, sondern letztendlich auf die zu leistende Gesamtzahlung wirken soll, so können Sie dafür auch einen ((z.B. Gesamtpreis nachverhandelt) oder (z.B. Schadenersatz) definieren. Achten Sie ggf. auch auf die Auswirkungen bei der Mehrwertsteuer und beim Sicherheitseinbehalt.
Dokumentieren Sie Änderungen in
auf der Registerkarte .