Über die Rundungsvorschrift für Gesamtmenge legen Sie fest, nach welchem Rundungsverfahren die Gesamtmenge gerundet werden soll:
Mit den Rundungsvorschriften zu arbeiten empfiehlt sich, wenn die
der Gesamtmenge sinnvoll nur auf ganzzahlige Werte bezogen werden kann.Beispiel:
'Fenster' als Untergliederung eines Dachflächenelementes. Bei 1 Dachfenster auf 20 m² Dachfläche ergibt sich ein Wert von 0,05 Fenster/m² Dachfläche. Bei einer Dachfläche von beispielsweise 115 m² entstünden so exakt '5,75 Stück' Fenster. Die Rundungsvorschrift verhindert eine unsinnige Mengenangabe - je nach dem, wie hell Sie's gerne haben, runden Sie auf oder ab!