Rundungsvorschrift für Gesamtmenge

Über die Rundungsvorschrift für Gesamtmenge legen Sie fest, nach welchem Rundungsverfahren die Gesamtmenge gerundet werden soll:

  • keine - der exakte Wert wird als Gesamtmenge übernommen.
  • standard - rundet mathematisch zur nächsten ganzen Zahl auf/ab.
  • aufgerundet - rundet zur nächsten ganzen Zahl auf.
  • abgerundet - rundet zur nächsten ganzen Zahl ab.

TIPP

Mit den Rundungsvorschriften zu arbeiten empfiehlt sich, wenn die Einheit der Gesamtmenge sinnvoll nur auf ganzzahlige Werte bezogen werden kann.

Beispiel:
'Fenster' als Untergliederung eines Dachflächenelementes. Bei 1 Dachfenster auf 20 m² Dachfläche ergibt sich ein Wert von 0,05 Fenster/m² Dachfläche. Bei einer Dachfläche von beispielsweise 115 m² entstünden so exakt '5,75 Stück' Fenster. Die Rundungsvorschrift verhindert eine unsinnige Mengenangabe - je nach dem, wie hell Sie's gerne haben, runden Sie auf oder ab!

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