Währung/Steuer

ORCA-Button  Einstellungen Plus-/Minus-Schaltflächen (3) Allgemein  btn-template Währung/Steuer nimmt Währung, Zweitwährung, Umrechnungskurs und Mehrwertsteuersatz auf.

Für neue Projekte und Bibliotheken Leistungspositionen werden diese Werte als Vorbelegung benutzt. Wenn Sie die Werte hier ändern, beispielsweise wegen einer gesetzlichen Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes, verändert dies nichts an bereits erfassten Daten in bestehenden Projekten und Bibliotheken.
In den Projektdaten können Sie die Einstellungen für ein einzelnes Projekt abweichend von dieser allgemeinen Vorbelegung definieren. Für Bibliotheken nutzen Sie dazu die Standardeinstellungen.

Währung/Steuer

Währung und Zweitwährung

Preise in Projekten können generell in zwei Währungen angegeben werden. Die Umrechnung erfolgt mit dem Kurs für Zweitwährung (Erstwährung * Kurs für Zweitwährung = Zweitwährung). Offizielle Währungskurzbezeichnung für den EURO ist EUR. Die Verwendung des EURO-Zeichens ist möglich.

INFO

  • Die 'alten' Europäischen Währungen DM, ÖS, ... existieren zwar schon lange nicht mehr. Sie können die 'alten' Währungen aber als Zweitwährung belassen. Grund: Beim Datenimport - z. B. über das GAEB-Format - kann eine Währungsangabe vorhanden sein. Ist es nun eine 'alte' Datei, dann kann mit Hilfe dieser 'alten' Zweitwährung die Umrechnung erfolgen. Ist keine Zweitwährung vorhanden oder in der Übergabedatei keine Währungsinformation enthalten, dann wird ein übergebener Preis automatisch als Erstwährung übernommen.
  • Die aufgrund des Mehrwertsteuersatzes berechnete Mehrwertsteuer ist eine relativ 'vereinfachte' Hochrechnung. Innerhalb von ORCA AVA werden in den Tabellen auch generell nur Nettobeträge berücksichtigt, Bruttobeträge werden meist nur in Ausgaben durch die Verwendung eines Rechenausdrucks ermittelt.
    Diese errechnete Mehrwertsteuer muss/kann nicht identisch sein, mit einer 'realen' Umsatzsteuer, die Auftragnehmer oder Bauherr ggf. an ihre Finanzämter zahlen müssen oder als Vorsteuer geltend machen können.
    Für eine tatsächliche, steuerrechtliche Beurteilung/Berechnung spielen viele Faktoren eine Rolle: Die tatsächliche Leistung, die Rechnungstellung, die Entgeltermittlung, eine eventuelle Unternehmereigenschaft des Bauherrn, unterschiedliche Umsatzsteuersätze, besondere Zahlungsvereinbarungen, die Art der künftigen Gebäudenutzung, wechselnde Gesetzgebung, unterschiedliche Regelungen durch Länderfinanzbehörden, Bauvorhaben mit Auslandsbezug, ...
    Eine verbindliche Auskunft zu Umsatzsteuer-Fragen sollten Sie daher, falls nötig, bei einem Steuerberater oder beim zuständigen Finanzamt einholen!

Zusatzinformationen
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