Sicherheit

Als Sicherheit wird der Betrag angezeigt, der sich aus der Anwendung des Prozentsatzes im Dialogfeld Sicherheit % ergibt.

Über die Ellipsis-Schaltfläche öffnen Sie den Dialog Sicherheit:

Im Dialog ist die Quelle für die Berechnungsgrundlage der Sicherheit angegeben. Die Quelle, z. B. Auftragssumme, wählen Sie in den Vertragsbedingungen des Auftrages.

INFO

Die Voreinstellung für die Berechnungsgrundlage der Sicherheit ist bei neuen Projekten der Rechnungsbetrag. Auch nach einer Freigabe der Sicherheit wird beim Anlegen einer neuen Rechnung die Voreinstellung Rechnungsbetrag initialisiert.

Wenn die Ellipsis-Schaltfläche inaktiv ist, wurde der Sicherheitseinbehalt im Verlauf dieses Auftrags in verschiedenen Rechnungen mit unterschiedlichen Methoden ermittelt, z. B. abweichend von den Einstellungen in den Vertragsbedingungen.

Auswirkungen auf die Höhe der Sicherheit ergeben sich auch durch Abzug Netto und Abzug Brutto.

Wenn die Sicherheit später durch die Hinterlegung einer Bürgschaft oder nach Ablauf der geforderten Zeitdauer aufgehoben wird, können Sie eine Freigabe der Sicherheit erzeugen.

INFO

Bei Aufträgen im Geltungsbereich der VOB gilt:

  • VOB A 2019 - § 9c Sicherheitsleistung

    Abs. (1)
    Auf Sicherheitsleistung soll ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn Mängel der Leistung voraussichtlich nicht eintreten. Unterschreitet die Auftragssumme 250 000 Euro ohne Umsatzsteuer, ist auf Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung und in der Regel auf Sicherheitsleistung für die Mängelansprüche zu verzichten. Bei Beschränkter Ausschreibung sowie bei Freihändiger Vergabe sollen Sicherheitsleistungen in der Regel nicht verlangt werden.
    Abs. (2)
    Die Sicherheit soll nicht höher bemessen und ihre Rückgabe nicht für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen werden, als nötig ist, um den Auftraggeber vor Schaden zu bewahren. Die Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag soll 5 Prozent der Auftragssumme nicht überschreiten. Die Sicherheit für Mängelansprüche soll 3 Prozent der Abrechnungssumme nicht überschreiten.

  • VOB B 2016 - § 17 Sicherheitsleistung

    "Abs. (6)
    1. Soll der Auftraggeber vereinbarungsgemäß die Sicherheit in Teilbeträgen von seinen Zahlungen einbehalten, so darf er jeweils die Zahlung um höchstens 10 v. H. kürzen, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist.
    Sofern Rechnungen ohne Umsatzsteuer gemäß § 13 b UStG gestellt werden, bleibt die Umsatzsteuer bei der Berechnung des Sicherheitseinbehalts unberücksichtigt.
    Den jeweils einbehaltenen Betrag hat er dem Auftragnehmer mitzuteilen und binnen 18 Werktagen nach dieser Mitteilung auf ein Sperrkonto bei dem vereinbarten Geldinstitut einzuzahlen. Gleichzeitig muss er veranlassen, dass dieses Geldinstitut den Auftragnehmer von der Einzahlung des Sicherheitsbetrags benachrichtigt. Absatz 5 gilt entsprechend. ..."
    (Absatz 5 regelt: "... Etwaige Zinsen stehen dem Auftragnehmer zu.")

    "Abs. (8)
    1. Der Auftraggeber hat eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt sind. Dann darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten.

    2. Der Auftraggeber hat eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche nach Ablauf von 2 Jahren zurückzugeben, sofern kein anderer Rückgabezeitpunkt vereinbart worden ist. Soweit jedoch zu diesem Zeitpunkt seine geltend gemachten Ansprüche noch nicht erfüllt sind, darf er einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten."

Quelle Fachinformation Bundesbau (zuletzt besucht am 17.04.2020)

In der Praxis wird mit der Sicherheit oft anders verfahren, als es die VOB vorsieht. Ob und in welcher Höhe Sie Sicherheit einbehalten dürfen/müssen und was mit der Sicherheit zu tun ist, sollte in einem Bauvertrag geregelt sein.

Sicherheit für Mängelansprüche - VHB 2017

Das Vergabehandbuch Bund 2017 enthält gegenüber dem VHB 2008/Stand 2016 eine geänderte Formulierung in Bezug auf die Berechnungsbasis der Sicherheit für Mängelansprüche.
Für die Sicherheit für Vertragserfüllung ist die Formulierung für die Berechnungsbasis unverändert: Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge).

VHB Bund 2008/Stand 2016 - Teil 2 - 214 'Besondere Vertragsbedingungen' - Ziffer 5:

"5 Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)

5.1 Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von ...... v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.

Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.

Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungssicherheit nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche.

Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt ....v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.

..."

VHB Bund 2017/Stand Juli 2019 - Teil 2 - 214 'Besondere Vertragsbedingungen' - Ziffern 4 und 5

"4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
...
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
...
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
..."

Was bedeutet die Formulierung: 'Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)' für die Rechnungsfreigabe in ORCA AVA?

Aus dem Wesen der Bürgschaften ergibt sich, dass die Sicherheit für Vertragserfüllung im Regelfall von der Sicherheit für Mängelansprüche abgelöst wird.

  • Vermutlich werden mehrere Teilrechnungen vorhanden sein.
    Wir gehen von einer kumulativen Rechnungsfreigabe aus - erfolgte Zahlungen abziehen Adressen: Menü Tabelle/Selektieren... ist aktiv.
  • Falls eine Sicherheit für Vertragserfüllung einbehalten wurde (Berechnen aus Auftragssumme ist in den Vertragsbedingungen eingestellt), machen Sie zum Zeitpunkt der Abnahme zunächst eine Freigabe der Sicherheit.
  • Legen Sie danach eine Rechnung an:
    • Falls als Berechnungsbasis die Summe der Abschlagszahlungen (vor Erstellung der Schlussrechnung) angenommen wird, dann legen Sie eine Teilrechnung an (Keinen Wert als 'Betrag Netto' übergeben) und Übernehmen den geprüften Rechnungsbetrag der letzten Teilrechnung.
      Tragen Sie bei der Teilrechnung die 3% Sicherheit für Mängelansprüche ein.
    • Falls die 'Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme' dem Wert der Schlussrechnung entspricht, dann legen Sie eine Schlussrechnung an und tragen dort die 3% Sicherheit für Mängelansprüche ein.

    Falls im Auftrag für die Sicherheit nicht Berechnen vom Rechnungsbetrag eingestellt war, werden Sie beim Anleger der Rechnung gefragt, ob Sie die Einstellungen aus dem Auftrag übernehmen möchten. Wählen Sie hier Nein, um Berechnen vom Rechnungsbetrag zu initialisieren. Der geprüfte Rechnungsbetrag führt auch zur Summe der Abschlagszahlungen.

  • Übergeben Sie Ihrem Auftraggeber dann die beiden Zahlungsfreigaben (Freigabe Sicherheit für die Vertragserfüllung und Teil-/Schlussrechnung mit der neuen Sicherheit für Mängelansprüche).
    Die Sicherheit für Mängelansprüche bleibt dann im Projekt stehen. Eine erneute explizite Freigabe ist dafür aktuell nicht vorgesehen. Die (vollständige) Zahlung dieses Betrages obliegt dem Auftraggeber am Ende der Gewährleistungsfrist.

TIPP

Verständigen Sie sich mit dem Auftraggeber darüber, wie er die 'Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme' interpretiert.

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