Skonto/Skonto %

Skonto zeigt den Betrag, der sich aus der Anwendung des Prozentsatzes Skonto % auf den Auszahlungsbetrag der Rechnung ergibt. Skonto, das Sie im Angebot eingetragen hatten, wird als Vorbelegung übernommen.

Skonto mindert nicht den Auszahlungsbetrag:

  • Die Rechnungsfreigabe bewertet, ob eine beauftragte Leistung tatsächlich erbracht wurde. Der Planer, der die Rechnungsfreigabe durchführt, wickelt aber nicht unbedingt auch den Zahlungsverkehr ab - d. h. ob Skonto tatsächlich in Anspruch genommen wurde, ist ihm nicht bekannt.
  • Skonto stellt weder eine Minderung der erbrachten Leistung, noch eine zurückbehaltene Zahlung dar, sondern ein 'Geschenk' des Auftragnehmers. D. h. würde man Skonto in den Auszahlungsbetrag einrechnen, so wäre am Ende bei der Schlussrechnung genau um diesen Betrag 'zu wenig' gezahlt worden und das Skonto würde auf diesem Weg doch noch an den Rechnungsteller bezahlt (und der hat es uns ja eigentlich 'geschenkt').

Skonto und der um das Skonto verminderte Wert werden in Zahlungsfreigaben zusammen mit dem Zahlungsziel und ggf. der fälligen Bauabzugssteuer zur Information des Zahlungspflichtigen ausgedruckt. Auch die Layouts für Rechnungslisten berücksichtigen Skonto.

TIPP

Skonto können Sie auch bei vorherigen Rechnungen im Nachhinein noch eintragen: Über Tabelle editierbar direkt in der Tabellenspalte Skonto% oder hier im Dialog.

Definitionen

Vergabehandbuch Bund VHB:
"Preisnachlässe mit Bedingungen, die vom Bieter bei Einhaltung von Zahlungsfristen angeboten werden (Skonti), ..."
Fachinformationen Bundesbau, VHB 2017 (Stand 2019) Lesefassung (zuletzt besucht am 16.04.2020)

Wikipdia:
"Der oder das Skonto (von italienisch sconto, zu scontare, „abziehen, abrechnen“) ist ein Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag (ohne Frachtkosten etc.) bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist."
https://de.wikipedia.org/wiki/Skonto

Zusatzinformationen
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