Kostengruppen (KG) entstehen durch die hierarchische Strukturierung von Kostengliederungen. Neben den festgelegten KG-Strukturen zu standardisierten Kostengliederungen können KGs für individuelle Kostengliederungen auch 'frei definierbar' sein.
Kostengruppen müssen innerhalb einer Kostengliederung eindeutig sein. Eine Kostengliederung können Sie maximal in 9 Ebenen untergliedern, was maximal zu einer 9-stelligen Kostengruppe führt. Zulässige Werte sind die Ziffern 0-9 (max. 999.999.999 nummerierte Kostengruppen), plus die 26 Buchstaben des Alphabets (= sehr viele Kombinationsmöglichkeiten).
Die Kostengruppe entsteht im hierarchischen Nummernsystem als Kombination aus dem Zeichen dieser Gliederungsebene (Ziffer/Buchstabe) und den Zeichen, die von den übergeordneten Gliederungsebenen 'vererbt' werden. Da die Eindeutigkeit der Kostengruppe bereits bei der Eingabe geprüft wird, können Sie eine bestehende Nummer nicht vollständig löschen - Sie können sie aber markieren und überschreiben.
Die Kostengruppe '121 Vermessungsgebühren' entsteht z. B. aus den Eingaben:
... im Feld als bei 'Grundstück': |
Dieser Eintrag stellt die oberste Gliederungsebene dar, daher ist die Kostengruppe gleich der eingegebenen Ziffer. Die erste Ziffer (1) dieser Eingabe wird an alle untergeordneten Einträge 'vererbt'. |
... im Feld bei 'Grundstücksnebenkosten': |
Die erste Ziffer (2) dieser Eingabe wird wieder an alle untergeordneten Einträge 'vererbt'. Die Kostengruppe des Eintrags 'Grundstücksnebenkosten' wird aus der 'geerbten' Ziffer 1 von 'Grundstück' und der eingegebenen Ziffer '20' zu '120' zusammengesetzt. |
... im Feld bei 'Vermessungsgebühren': |
Die Kostengruppe wird aus den 'geerbten' Ziffern 1 von 'Grundstück', '20' von 'Grundstücksnebenkosten' und der eingegebenen Ziffer '1' zu '121' zusammengesetzt. |