Arbeiten mit der AKVS 2014 im Straßenbau

Gemäß dem allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 9/2015 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 7. April 2015 ersetzt die Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen, Ausgabe 2014 (AKVS 2014) die bisher gültige AKS 85.

Zitat: "Kostenunterlagen, die derzeit bearbeitet werden (Kostenermittlungen, Kostenfortschreibungen), können auf der entsprechenden Planungsstufe in der bisherigen Form abgeschlossen werden. Für die anschließenden Planungsstufen sind die neuen Regelungen anzuwenden. In Bau befindliche Maßnahmen können generell in der bisherigen Form abgeschlossen werden."

Die Verwendung der AKVS 2014 ist verpflichtend im Bundesfernstraßenbau.

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